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Aktualisiert: 05/09/2012 | von AutoNEWS

Kampf um die Parklücke: Was nicht erlaubt ist

Samstagvormittag in der Innenstadt: Sie haben einen freien Parkplatz gefunden, doch plötzlich steht da eine Person und will die Lücke für jemand anderen freihalten. Das riecht nach Ärger. Wir sagen Ihnen, wer im Recht ist.


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Eine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verboten

Eine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verboten

Eine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verboten

München, 8. Mai 2012 - Die Parkplatzsuche an einem Samstagvormittag in der Innenstadt ist meist zeitraubend und kostet oft Nerven. Viele tricksen und blockieren eine freie Lücke durch den Beifahrer oder die Einkaufstasche. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung warnt vor solchen Methoden, weil sie sehr häufig zu Streitigkeiten führen, die nicht selten vor Gericht landen. Parklücken zu "reservieren" verbietet der Gesetzgeber: Nach 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf kein Verkehrsteilnehmer einen anderen behindern. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. So werden bereits 10 Euro fällig, wenn man sich vordrängelt.

Wer zuerst kommt, malt zuerst
Doch auch der Autofahrer, der einen reservierten Parkplatz nutzen möchte, sollte nicht mit aller Macht auf seinem Recht bestehen und beispielsweise den blockierenden Fußgänger mit der Stoßstange wegdrängeln, denn dies wird von manchen Gerichten als Nötigung oder Körperverletzung angesehen. Der Autofahrer kann sich strafbar machen und riskiert dazu noch seinen Führerschein. Vorrang hat immer derjenige, dessen Fahrzeug die Lücke zuerst erreicht. Unabhängig davon, ob er günstiger zum freien Platz hin steht, etwa auf derselben Fahrbahnseite ( 12 StVO). Fährt er am Parkplatz vorbei, um rückwärts einzuparken, bleibt sein Vorrang erhalten. Die D.A.S. empfiehlt: Zeit für die Parkplatzsuche einplanen und jeden Streit vermeiden, selbst, wenn man meint, im Recht zu sein. Vor Gericht könne schon eine verbale Drohung als aggressives Verhalten ausgelegt werden.

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Kampf um die Parklücke: Was nicht erlaubt ist Samstagvormittag in der Innenstadt: Sie haben einen freien Parkplatz gefunden, doch plötzlich steht da eine Person und will die Lücke für jemand anderen freihalten. Das riecht nach Ärger. Wir sagen Ihnen, wer im Recht ist. AutoNEWS2012-05-08T11:42:002012-05-09T16:24:00© AutoNEWSEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenMünchen, 8. Mai 2012 - Die Parkplatzsuche an einem Samstagvormittag in der Innenstadt ist meist zeitraubend und kostet oft Nerven. Viele tricksen und blockieren eine freie Lücke durch den Beifahrer oder die Einkaufstasche. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung warnt vor solchen Methoden, weil sie sehr häufig zu Streitigkeiten führen, die nicht selten vor Gericht landen. Parklücken zu "reservieren" verbietet der Gesetzgeber: Nach 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf kein Verkehrsteilnehmer einen anderen behindern. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. So werden bereits 10 Euro fällig, wenn man sich vordrängelt. Wer zuerst kommt, malt zuerst Doch auch der Autofahrer, der einen reservierten Parkplatz nutzen möchte, sollte nicht mit aller Macht auf seinem Recht bestehen und beispielsweise den blockierenden Fußgänger mit der Stoßstange wegdrängeln, denn dies wird von manchen Gerichten als Nötigung oder Körperverletzung angesehen. Der Autofahrer kann sich strafbar machen und riskiert dazu noch seinen Führerschein. Vorrang hat immer derjenige, dessen Fahrzeug die Lücke zuerst erreicht. Unabhängig davon, ob er günstiger zum freien Platz hin steht, etwa auf derselben Fahrbahnseite ( 12 StVO). Fährt er am Parkplatz vorbei, um rückwärts einzuparken, bleibt sein Vorrang erhalten. Die D.A.S. empfiehlt: Zeit für die Parkplatzsuche einplanen und jeden Streit vermeiden, selbst, wenn man meint, im Recht zu sein. Vor Gericht könne schon eine verbale Drohung als aggressives Verhalten ausgelegt werden.Werden Sie Fan von MSN Deutschland bei Facebookseo_keywords161333457Eine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verbotenEine Parklücke freizuhalten, egal ob mit einem Gegenstand oder einer Person, ist verboten
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