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Aktualisiert: 09/01/2010

Neuer Führerschein nach 15 Jahren?

Die Nachricht, dass der Führerschein ab 2013 alle 15 Jahre erneuert werden muss, sorgte für Aufsehen. Doch um was geht es dabei eigentlich genau? Wir haben die Fakten für Sie zusammengetragen


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Aktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine Umtauschpflicht

Aktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine Umtauschpflicht

Aktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine Umtauschpflicht

Berlin, 31. August 2010 -
Die Meldung sorgte für großes Aufsehen: Ab dem Jahr 2013 muss der Führerschein alle 15 Jahre erneuert werden, ähnlich, wie es schon heute bei Personalausweisen und Reisepässen der Fall ist.

Begrenzte Gültigkeit
Ein entsprechender EU-Beschluss werde jetzt in deutsches Recht umgesetzt, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die 15-Jahre-Regelung gilt jedoch nur für Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden. Wer einen älteren "Lappen" hat, muss diesen erst 2033 in die neue EU-Fahrerlaubnis umtauschen. Für Lkw- und Busfahrer ist das Thema nicht neu, sie müssen schon seit 1998 alle fünf Jahre zur Erneuerung. Unter anderem soll mit dem Verfallsdatum, welches je nach EU-Staat zwischen zehn und 15 Jahren beträgt, gewährleistet sein, dass das Foto des Inhabers aktuell ist. Zudem möchte man den Führerscheintourismus eindämmen.

Führerschein-Neulinge erhalten ab 2013 einen maximal 15 Jahre gültigen "Lappen"

Führerschein-Neulinge erhalten ab 2013 einen maximal 15 Jahre gültigen "Lappen"

Kein wirklich neues Thema
Die Vereinheitlichung des EU-Führerscheins ist allerdings kein brandneues Thema. Mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle sollen durch die Europa-Version ersetzt werden. In Deutschland betrifft das unter anderem den rosa Führerschein, aber auch die graue und die DDR-Version. Nun fragt man sich, warum denn ein EU-Führerschein nötig ist, schließlich gibt es ja bereits seit 1999 einheitliche EU-Fahrerlaubnisklassen. Doch gerade hier setzt die Vereinheitlichung an, denn sie will Ausnahmen im nationalen Recht abschaffen. Ein Beispiel: Mit der alten Klasse 3 durften Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen und Anhängern geführt werden, die von der neuen kleinen LKW-Anhänger-Klasse C1E nicht erfasst sind. Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 auf Antrag bei der Umschreibung auf EU-Klassen neben der Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist.

Richtlinie schon 2006 beschlossen
Bereits Ende des Jahres 2006 hatte die EU die Richtlinie 2006/126/EG, auch Dritte Führerscheinrichtlinie genannt, beschlossen. Diese regelt die Fahrerlaubnisklassen sowie die Voraussetzungen für deren Erteilung und Entziehung europaweit einheitlich. Sie ist bereits seit Anfang 2007 gültig, muss jedoch erst bis Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung bereits 2009, als etwa Neuerungen gegen den Führerscheintourismus eingeführt wurden. So erklärt sich auch das aktuelle Schweigen der Bundesregierung zu den Befristungsplänen.

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Neuer Führerschein nach 15 Jahren? Die Nachricht, dass der Führerschein ab 2013 alle 15 Jahre erneuert werden muss, sorgte für Aufsehen. Doch um was geht es dabei eigentlich genau? Wir haben die Fakten für Sie zusammengetragen 2010-08-31T16:23:002010-09-01T18:22:00© AutoNEWSAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtBerlin, 31. August 2010 - Die Meldung sorgte für großes Aufsehen: Ab dem Jahr 2013 muss der Führerschein alle 15 Jahre erneuert werden, ähnlich, wie es schon heute bei Personalausweisen und Reisepässen der Fall ist. Begrenzte Gültigkeit Ein entsprechender EU-Beschluss werde jetzt in deutsches Recht umgesetzt, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die 15-Jahre-Regelung gilt jedoch nur für Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden. Wer einen älteren "Lappen" hat, muss diesen erst 2033 in die neue EU-Fahrerlaubnis umtauschen. Für Lkw- und Busfahrer ist das Thema nicht neu, sie müssen schon seit 1998 alle fünf Jahre zur Erneuerung. Unter anderem soll mit dem Verfallsdatum, welches je nach EU-Staat zwischen zehn und 15 Jahren beträgt, gewährleistet sein, dass das Foto des Inhabers aktuell ist. Zudem möchte man den Führerscheintourismus eindämmen. © AutoNEWSFührerschein-Neulinge erhalten ab 2013 einen maximal 15 Jahre gültigen "Lappen" Kein wirklich neues Thema Die Vereinheitlichung des EU-Führerscheins ist allerdings kein brandneues Thema. Mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle sollen durch die Europa-Version ersetzt werden. In Deutschland betrifft das unter anderem den rosa Führerschein, aber auch die graue und die DDR-Version. Nun fragt man sich, warum denn ein EU-Führerschein nötig ist, schließlich gibt es ja bereits seit 1999 einheitliche EU-Fahrerlaubnisklassen. Doch gerade hier setzt die Vereinheitlichung an, denn sie will Ausnahmen im nationalen Recht abschaffen. Ein Beispiel: Mit der alten Klasse 3 durften Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen und Anhängern geführt werden, die von der neuen kleinen LKW-Anhänger-Klasse C1E nicht erfasst sind. Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 auf Antrag bei der Umschreibung auf EU-Klassen neben der Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist. Richtlinie schon 2006 beschlossen Bereits Ende des Jahres 2006 hatte die EU die Richtlinie 2006/126/EG, auch Dritte Führerscheinrichtlinie genannt, beschlossen. Diese regelt die Fahrerlaubnisklassen sowie die Voraussetzungen für deren Erteilung und Entziehung europaweit einheitlich. Sie ist bereits seit Anfang 2007 gültig, muss jedoch erst bis Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung bereits 2009, als etwa Neuerungen gegen den Führerscheintourismus eingeführt wurden. So erklärt sich auch das aktuelle Schweigen der Bundesregierung zu den Befristungsplänen. 154547965Aktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtAktuelle Führerscheininhaber können aufatmen: Erst ab 2033 besteht eine UmtauschpflichtFührerschein-Neulinge erhalten ab 2013 einen maximal 15 Jahre gültigen "Lappen"Führerschein-Neulinge erhalten ab 2013 einen maximal 15 Jahre gültigen "Lappen"
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