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Aktualisiert: 11/30/2012 | von dpa, dpa-infocom

Keine Entschädigung für entgangenes Oldtimer-Feeling



Keine Entschädigung für entgangenes Oldtimer-Feeling

Jedem Autoliebhaber blutet das Herz, wenn ein Oldtimer in einen Unfall verwickelt ist. Foto: Christian Nimtz/Archiv

Ein Oldtimer-Besitzer bekommt nach einem unverschuldeten Unfall keine Entschädigung dafür, dass er seinen Klassiker vorläufig nicht benutzen kann. Allein dass er das besondere Fahrgefühl seines Oldtimers vermisst, zählt nicht als Nutzungsausfall, solange für die alltägliche Lebensführung ein zweites Auto zur Verfügung steht. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-1 U 50/11) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Geklagt hatte ein Klassikerfahrer nach einem Crash, den er nicht verschuldet hatte. Der Mann wollte Entschädigung für das entgangene Oldtimer-Feeling einklagen. Er Mann besaß jedoch auch einen Zweitwagen. Die Richter befanden: Geschädigte Autobesitzer haben keinen Anspruch auf einen Nutzungsausfall für ihr kaputtes Fahrzeug, wenn ihnen ein Ersatzwagen zur Verfügung steht.

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